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Umweltsenat

Der Umweltsenat ist Berufungsbehörde in bestimmten Verfahren nach dem Umweltverträglichkeits-
prüfungsgesetz (UVP-G 2000).

Er wird tätig, wenn gegen einen von einer Landesregierung oder einer Bezirks-Verwaltungsbehörde erlassenen UVP-Bescheid Berufung eingelegt wird.

Berechtigt dazu sind die Parteien des jeweiligen UVP-Verfahrens.
 
Berufungsverfahren vor dem Umweltsenat werden in eigenen Gremien - so genannten Kammern - mit jeweils drei Mitgliedern geführt. Auf Basis der geltenden Geschäftsverteilung werden die Fälle derzeit 18 Kammern zugeteilt.

Die Geschäftsstelle des Umweltsenats ist im Bundesministerium für Land- und Forstwirschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft angesiedelt. Eine Einflussnahme durch den Umweltminister, durch Mitglieder der
Bundes- oder einer Landesregierung ist ausgeschlossen. Die Mitglieder des Umweltsenats die vom/von der Bundespräsident/in für 6 Jahre ernannt werden, sind unabhängig und weisungsfrei.
 
Gegen eine Entscheidung des Umweltsenats kann eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof oder beim Verfassungsgerichtshof eingebracht werden.

Die Amtsstunden des Umweltsenates: 
Montag bis Freitag
9:00 Uhr bis 15:00 Uhr  
 
Parteienverkehr nach telefonischer Vereinbarung. 

22.09.2011