Inhalte
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Mitglieder des Umweltsenates
Die Mitglieder des Umweltsenates werden gemäß § 2 Abs. 2 USG 2000 auf Vorschlag näher bestimmter Bundesministerien und der Landesregierungen ernannt. Sie üben ihre Tätigkeit nebenberuflich aus. > mehr + Downloads zu: Mitglieder des Umweltsenates
01.03.2010
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Geschäftsverteilung
Die Zuständigkeit der Kammern wird in der Geschäftsverteilung geregelt. > mehr + Downloads zu: Geschäftsverteilung
02.03.2010
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Geschäftsordnung
Der Geschäftsgang im Umweltsenat wird durch die Geschäftsordnung geregelt. > mehr + Downloads zu: Geschäftsordnung
30.07.2008
