Inhalte
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Landesregierungen als UVP-Behörden erster Instanz
Die Landesregierung ist in erster Instanz im Rahmen des konzentrierten Genehmigungsverfahrens für die Durchführung der UVP zuständig. Auch das Feststellungsverfahren und die Nachkontrolle werden von der Landesregierung durchgeführt. Auf der Homepage des UBA finden Sie die Ansprechpersonen bei den Landesregierungen als UVP-Behörde erster Instanz.
Links zum Thema:
Landesregierungen als UVP-Behörden erster Instanz30.07.2008
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UVP-Seiten des UBA
Eine Übersicht über laufende oder abgeschlossene UVP-Verfahren finden Sie auf der Homepage des Umweltbundesamtes.
Links zum Thema:
UVP-Seite des UBA30.07.2008
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UVP-Seiten des BMLFUW
Weitere Informationen zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
Links zum Thema:
UVP-Seiten des BMLFUW30.07.2008
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Rechtsinformationssystem (RIS)
Die bisherigen Bescheide des Umweltsenates finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).
Dort finden Sie auch die Judikatur des Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshofes zur Umweltverträglichkeitsprüfung sowie das Recht des Bundes und der Länder.
Links zum Thema:
Bescheide des Umweltsenates im RIS
Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
30.07.2008
