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Kals am Großglockner

Berufungen des Tiroler Landesumweltanwaltes vom 11.1.2012 und der Gemeinde Kals am Großglockner, als Projektwerberin, vom 17.1.2012, vertreten durch Schönherr Rechtsanwälte GmbH, gegen den Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 20.12.2011, Zl. U-5239/39, mit dem festgestellt wurde, dass für das Vorhaben „Errichtung der Wasserkraftanlage Haslach am Kalserbach“ eine UVP durchzuführen ist.

Verfahren noch nicht abgeschlossen.

post@umweltsenat.gv.at

02.02.2012