Steyr EKZ
Berufung des OÖ. Umweltanwaltes vom 12.1.2012 gegen den Bescheid der OÖ. Landesregierung vom 19.12.2011, Zl. UR-2011-51232/16-Dr/Frö, mit dem festgestellt wurde, dass für das Vorhaben eines EKZ mit einer Verkaufsfläche von 14.600m² auf der Liegenschaft EZ 630, KG Steyr und von Parkplätzen am Areal der ehemaligen „Trollmann-Kaserne“ in Steyr keine UVP durchzuführen ist.
Verfahren noch nicht abgeschlossen.
02.02.2012

