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Steyr EKZ

Berufung des OÖ. Umweltanwaltes vom 12.1.2012 gegen den Bescheid der OÖ. Landesregierung vom 19.12.2011, Zl. UR-2011-51232/16-Dr/Frö, mit dem festgestellt wurde, dass für das Vorhaben eines EKZ mit einer Verkaufsfläche von 14.600m² auf der Liegenschaft EZ 630, KG Steyr und von Parkplätzen am Areal der ehemaligen „Trollmann-Kaserne“ in Steyr  keine UVP durchzuführen ist.

Verfahren noch nicht abgeschlossen.

02.02.2012