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Vösendorf

Berufung der Marktgemeinde Vösendorf, vertreten durch Onz Onz Kraemmer Hüttler Rechtsanwälte GmbH, gegen den Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 20. September 2011, Zl. RU4 U 561/001 2011, mit dem festgestellt wurde, dass für das Vorhaben der Errichtung und des Betriebes eines Biomasseheizkraftwerkes mit einer Brennstoffwärmeleistung von 49,5 MW keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen sei.

Verfahren noch nicht abgeschlossen.

post@umweltsenat.gv.at

14.11.2011