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Eintrag 1 - 3 (Gesamt 3)

Inhalte

  • Mitglieder des Umweltsenates

    Die Mitglieder des Umweltsenates werden gemäß § 2 Abs. 2 USG 2000 auf Vorschlag näher bestimmter Bundesministerien und der Landesregierungen ernannt. Sie üben ihre Tätigkeit nebenberuflich aus.

    30.12.2011

  • Geschäftsverteilung

    Die Zuständigkeit der Kammern wird in der Geschäftsverteilung geregelt.

    30.12.2011

  • Geschäftsordnung

    Der Geschäftsgang im Umweltsenat wird durch die Geschäftsordnung geregelt.

    21.09.2011