Inhalte
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Mitglieder des Umweltsenates
Die Mitglieder des Umweltsenates werden gemäß § 2 Abs. 2 USG 2000 auf Vorschlag näher bestimmter Bundesministerien und der Landesregierungen ernannt. Sie üben ihre Tätigkeit nebenberuflich aus.
30.12.2011
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Geschäftsverteilung
Die Zuständigkeit der Kammern wird in der Geschäftsverteilung geregelt.
30.12.2011
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Geschäftsordnung
Der Geschäftsgang im Umweltsenat wird durch die Geschäftsordnung geregelt.
21.09.2011

